Honorar
Psychotherapie und Hypnose
Meine Leistungen in meiner Praxis sind Privatleistungen. In einigen Fällen ist jedoch eine Kostenerstattung möglich. Die Kosten für Psychotherapie sind als "außergewöhnliche Belastungen" auch steuerlich absetzbar.
Die Kosten begleichen Sie direkt im Anschluss an die Therapiestunde gerne mit EC-Karte . Bei Onlineterminen überweisen Sie den Betrag bitte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Meine Leistungen sind gem. § 4 (14) UStG umsatzsteuerfrei.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahr nehmen können, bitte ich Sie um eine schriftlich (per Mail) formulierte Stornierungen bis zu 48 h vor dem vereinbarten Termin. Bei sehr kurzfristigen Absagen (innerhalb von 48 h vor dem vereinbarten Termin) sind die Kosten voll zu erstatten - selbstverständlich nur, sollte ich den Termin nicht anderweitig vergeben können.
Vorteile als Selbstzahler
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Absolute Diskretion und Anonymität - keinerlei Information werden an Krankenkassen, Institutionen, Versicherungen oder Dritte weitergegeben
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Kurze Wartezeiten und kurzfristige Terminvergabe - auch Online-Termine, Wochenend- oder Abendtermine möglich
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In meiner Privatpraxis bin ich nicht an den Leistungskatalog der Krankenkassen gebunden und kann Sie so individueller und Ihren Bedürfnissen entsprechend betreuen. Das bedeutet: freie Wahl des Therapieverfahrens und flexible Behandlung
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Keine Sperrfrist: Sie haben innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie) über Ihre gesetzliche Krankenkasse abgerechnet, dann fallen Sie in der Regel in eine Sperrfrist von 2 Jahren bis zum Beginn der nächsten Psychotherapie. Als Selbstzahler sind Sie selbstbestimmt und können eine Psychotherapie ohne Wartezeit oder zeitliche Beschränkung beginnen.
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Die Kosten sind steuerlich absetzbar (nach § 33 EStG, außergewöhnliche Belastungen)
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Der Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung wird Ihnen nicht erschwert
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Keine ärztliche Überweisung notwendig
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen und die Beihilfe fordern für die Kostenübernahme einer Psychotherapie die psychische Diagnose und ein Gutachten an. Dies kann dann für Sie von Bedeutung sein, wenn Sie zum Beispiel eine Verbeamtung planen, in eine private Krankenkasse wechseln wollen oder eine Krankentagegeldversicherung, eine (Risiko-) Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen. Denn in der Regel werden, in der vor Vertragsabschluss stattfindenden Gesundheitsprüfung, auch Angaben über psychische Diagnosen und Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre angefordert. Psychische Diagnosen führen bei diesen Versicherungen möglicherweise zu Vertragsablehnung oder hohen Risikoaufschlägen.
Private Krankenkassen, Beihilfe, Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistung
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Privat Versicherte und gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung können jedoch die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen und so in manchen Fällen einen Teil der Kosten erstattet bekommen
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Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie (anteilig nach der GebüH) übernimmt, klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer jeweiligen Versicherung
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Die Kostenübernahme durch Private Krankenkassen, durch die Beihilfe oder durch Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erfolgt entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Tarifvertrages
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In Ihrem Tarifvertrag können Sie Ihre Versicherungsbedingungen entnehmen, zum Beispiel zu welchem Prozentsatz die Kosten für Psychotherapie bei einem Heilpraktiker übernommen werden
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Der restliche Betrag muss als Selbstzahlerleistung von Ihnen selbst übernommen werden
Fonds Sexueller Missbrauch
Es besteht die Möglichkeit, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kindes- oder Jugendalter finanzielle Unterstützung über den Fond für sexuellen Missbrauch zu beantragen. Siehe dazu www.fonds-missbrauch.de.
Haben Sie noch Fragen?
Oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Senden Sie mir einfach eine E-mail
an praxis@psychotherapie-heim.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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